Früher durften Jugendliche ein Solarium nutzen. 

 

Seit dem 1. März 2010 aber ist es Personen unter 18 Jahren untersagt, ein Solarium zu nutzen.

 

Die Anbieter von Besonnungs-Dienstleistungen, z.B. Sonnenstudios, Fitness-Anlagen oder Schwimmbäder, dürfen also keine jugendlichen Kunden mehr bedienen.