Solarienverordnung

Sonnen-Erythem-Faktor (SEF)

 

Als ein weiteres Kriterium zur Kennzeichnung eines Solariums wird mit Hilfe der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke durch Berechnung des Sonnen-Erythem-Faktors fSE die absolute Erythemwirksamkeit charakterisiert. Hierzu werden die Beträge der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke des Solariums und der Referenzsonne miteinander verglichen:

fSE = Eer,Gerät / Eer,RS

Mit dem aufgerundeten Betrag Eer,RS = 0,3 W/m 2 repräsentiert die Referenzsonne annähernd den Maximalwert der in den Tropen in Meeresspiegelhöhe und bei wolkenlosem Himmel mittags zu erwartenden erythemwirksamen Bestrahlungsstärke der Sonne.

Der Sonnen-Erythem-Faktor gibt daher das Verhältnis der vom Bestrahlungsgerät erzeugten erythemwirksamen Bestrahlungsstärke zum annähernden Maximum der Erythemwirksamkeit der Sonne in den Tropen an. Bei einem Sonnen-Erythem-Faktor kleiner als 1,0 ist das Solarium weniger wirksam als die maximale Tropensonne, während bei einem Sonnen-Erythem-Faktor größer als 1,0 das Gerät eine höhere Wirksamkeit als die intensivste Sonnenstrahlung aufweist.

 

 

25. Juli 2011: Solarienverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht!

6. Juli 2011: Solarienverordnung verabschiedet

Am 6. Juli 2011 hat das Bundeskabinett die Solarienverordnung verabschiedet.

Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass diese Verordnung innerhalb der nächsten 14 Tage im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Sechs Monate nach Veröffentlichung wird die Solarienverordnung geltendes Recht.

Was bedeutet das für die Solarienbetreiber?

 

1. Geräteumrüstung

Zwölf Monate nach Verkündung im Bundesanzeiger dürfen in Deutschland keine Solarien mehr betrieben werden, die einen stärken erythemalen Wert als 0,3 W/m² haben. Neugeräte erfüllen diese Vorschrift bereits seit Juli 2007.

Termin: Juli 2012

 

2. Fachpersonal

Während der Betriebszeit muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft für den Kontakt und die Beratung des Kunden anwesend sein. Fachkraft ist, wer die Schulung eines akkreditierten Schulungsträgers absolviert hat. Die AfB (Akademie für Besonnung) hat die Akkreditierung beantragt und wird Ihnen und Ihren Mitarbeitern entsprechende Seminare, aber auch Fernlehrgänge anbieten. Für die Schulung des Fachpersonals beträgt die Übergangsfrist 16 Monate ab Verkündung. Nach diesem Datum ist ein reiner Selbstbedienungsbetrieb nicht mehr gestattet.

Termin: Dezember 2012 / Januar 2013

 

3. Informationspflichten

Sechs Monate nach der Veröffentlichung sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden über Ausschlusskriterien, maximale Bestrahlungsdauer etc. zu informieren. Dazu verlangt der Gesetzgeber entsprechende Aushänge im Geschäftsraum und in den Kabinen. Außerdem müssen Sie Ihren Kunden - falls dieser eine Beratung wünscht - eine entsprechende Informationsschrift aushändigen. Die benötigten Aushänge und Informationsblätter werden zur Zeit erstellt und können in Kürze bezogen werden.

Termin: Dezember 2011

 

4. Dokumentationspflichten

Sechs Monate nach der Veröffentlichung sind Sie verpflichtet, ein Geräte- und Betriebsbuch zu führen. Diese notwendigen Unterlagen gehörten bei Neugeräten selbstverständlich zum Lieferumfang. Für Ihre gebrauchten Geräte erhalten Sie dieses Geräte- und Betriebsbuch bei der Umrüstung auf 0,3 W/m² vom Hersteller.

Termin: Dezember 2011